Geplante Einnahmeerhöhung über Kita-Beiträge

Laut einer Vorlage für die nächste öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe am Dienstag, den 24.5.2016 ab 17:00 Uhr im großen Ratssaal, sollen Anpassungen der Elternbeiträge vorgenommen werden um die Einnahmen der Stadt Waltrop zu erhöhen….

>>>Hier gibt es die Unterschriftenliste<<<, die bis zum 20.5.2016 von allen Gegnern dieses Vorhabens unterzeichnet werden kann.

Geplant sind:
Einschränkung des Geschwisterkinderbonus:
Bisher musste der Kindergartenbeitrag nur für ein Kind entrichtet werden. Ab dem 1.1.2017 sollen für ein Geschwisterkind 50% des Beitrages dazu bezahlt werden. Für das dritte und jedes weitere Kind müssen 25% des Kindergartenbeitrages gezahlt werden.

Mehrkosten für Familien, wenn die OGS nicht besucht wird:
Besucht ab dem 1.1.2017 ein Kind die Grundschule und nimmt nicht an der OGS teil, so ist für das Geschwisterkind der volle Kindergartenbeitrag zu bezahlen. Wird an OGS teilgenommen, so ist nur der halbe Beitrag zu zahlen (Resultat aus dem Geschwisterkinderbonus, siehe oben).

Wegfall der Geschwisterkindbefreiung im letzten Kita-Jahr:
Bislang gab es eine Beitragsbefreiung aller Kita-Geschwisterkinder, wenn ein Kind ein Vorschulkind war. Dies soll sich zum 1.1.2017 ändern. Dann soll nur noch das Vorschulkind selbst beitragsfrei sein, die Geschwisterkinder allerdings bleiben kostenpflichtig

Höhere Beiträge U3-Kinder (Heraufsetzung des Alters von 2 auf 3 Jahre):
Bisher musste für Kinder bis zum zweiten Geburtstag (U2) ein höherer Beitrag gezahlt werden, als für ältere Kinder. Die Stadt sieht vor, ab dem 1.1.2018 diese Altersgrenze um ein Jahr anzuheben. Das heißt der höhere Beitrag ist ein Jahr länger zu zahlen!

Schaffung neuer Einkommensgruppen am oberen Ende:
Bei Familien mit hohem Einkommen gibt es bisher nur die Abstufungen 100.000€ und 125.000€ Jahreseinkommen. Hier soll ab 100.000€ die Fortführung der Stufen in 10.000€-Schritten vorgenommen werden. Die höchste Einkommensgruppe soll auf 140.000€ festgelegt werden. Die neue Regelung soll zum 1.1.2017 in Kraft treten.

Überprüfung der bedarfsgerechten Nutzung der Betreuungszeiten durch die Träger:
Ggf. sollen die Träger prüfen, ob nicht eine geringere Stundenbuchung ausreichend ist, um den Bedarf der Familie abzudecken.

Nur durch die Ermäßigungsregelung (=Einschränkung des Geschwisterbonus) und durch die Verschiebung der Altersgrenze erwartet die Stadt Waltrop Mehreinnahmen in Höhe von rund 94.000€ in 2017 und ab 1.1.2018 226.100 € jährlich. Das ist eine direkte Mehrbelastung von uns Familien mit Kindern in Kita- und Grundschulalter!

 

Beispiele zur geplanten Mehrbelastung

Beispiel 1: Familie mit einem Jahreseinkommen von 38.000€, zwei Kinder (2 und 5 Jahre alt) 35 Std/pro Woche gebucht.
Bisher: 74,55€ für Kind 1, Kind 2 aufgrund der Geschwisterbefreiung kostenlos.
Ab 2017: 75,00€ für Kind 1; 37,50€ für Kind 2; ergibt 112,50€! eine Steigerung um 33%
Mehrkosten pro Monat: 37,95 €      Mehrkosten pro Jahr: 455,40 €

Ab 2018: 79,00€ für Kind 1, 77,00€ für Kind 2; ergibt 156,00€! eine Steigerung um 109%
Mehrkosten pro Monat: 81,45 €      Mehrkosten pro Jahr: 977,40 €

Beispiel 2: Familie mit einem Jahreseinkommen ab 140.000,01€, zwei Kinder (2 und 5 Jahre alt) 35 Std/pro Woche gebucht.
Bisher: 341,25€ für Kind 1, Kind 2 aufgrund der Geschwisterbefreiung kostenlos.

Ab 2017: 490,00€ für Kind 1, 345,00€ für Kind 2; ergibt 835,00€! eine Steigerung um 144%
Mehrkosten pro Monat: 493,75 €      Mehrkosten pro Jahr: 5925,00 €

Wo finde ich Informationen/Vorlage des Ausschusses zum Vorhaben?

Im öftenlich zugänglichen Ratssystem der Stadt Waltrop:

https://waltrop.more-rubin1.de/sitzungen_top.php?sid=2016-27-28

Unter Tagesordnungspunkt 7