Wie funktioniert das Kita-Anmeldeverfahren in Waltrop?

Vom Jugendamt wird ein Anmeldeformular über waltrop.de, in der Jugendhilfestelle und in den Kitas bereitgestellt. Auf diesem Formular wird von den Eltern die Erst-, Zweit- und Dritt-Wunsch-Kita abgefragt. Das Formular ist nur in der Anmeldephase verfügbar, angestrebt wird der ganze November, Teile des Oktobers, oder Dezembers können aber auch noch hineinfallen. Die Anmeldung erfolgt nur zum nächsten Kindergartenjahr (d.h. zum 1.8. des Folgejahres).

Das ausgefüllte und unterschriebene Formular ist bis zur Anmeldefrist bei der Stadt einzureichen. Alle fristgerecht eingereichten Anmeldungen nehmen unabhängig von ihrer Einreichungsreihenfolge mit gleicher Chance am Verfahren teil, d.h. nicht wer zuerst einreicht, wird auch zuerst berücksichtigt.

Nach der Anmeldefrist wird mit allen eingegangenen Anmeldeformularen die folgende Prozedur durchgeführt:

In der ersten Vergaberunde werden die Anmeldewünsche an die Erst-Wunsch-Kita weitergereicht. Die Kitas entscheiden unabhängig vom Jugendamt nach eigenen Aufnahmekriterien und je nach Platzangebot (U2,U3,Ü3) über die Aufnahme des Kindes. Nicht angenommene Kinder werden zur nächsten Runde an das Jugendamt zurückgemeldet. Runde zwei und drei werden genauso durchgeführt.

Eine Besonderheit ist, dass wenn vor Beginn einer Vergaberunde klar ist, dass der Wunsch nicht erfüllt werden kann (weil kein Platz für das Alter des Kindes frei ist!), so wird der nächste Wunsch vorgezogen. D.h. z.B. der Drittwunsch wird schon in der zweiten Runde berücksichtigt.

Nach dem Abschluss der dritten Runde erklärt das Jugendamt das Anmeldeverfahren als beendet. Nun werden die Eltern von den Einrichtungen informiert. Vorab werden keine Auskünfte über das laufende Verfahren erteilt, um die Eltern nicht zu verunsichern und erhöhtes Rückfrageaufkommen zu vermeiden.

Das Jugendamt tritt mit den Eltern in Kontakt, denen kein Betreuungsplatz für ihr Kind angeboten werden konnte. Hier wird versucht eine alternative Betreuungseinrichtung (andere Kita) oder auch -möglichkeit (z.B. Tagesmutter) zu finden.

Die Konsequenzen aus dem Verfahren

  • Es kann nur für das nächste Kindergartenjahr am Anmeldeverfahren teilgenommen werden, nicht für zwei Jahre oder mehr im Voraus.
  • Das Anmelden Jahre vorher und in allen Kitas entfällt.
  • Ein Kind muss nicht vor der Geburt angemeldet werden (U2 ggf. doch…) betrifft eher die U1, die noch nicht geboren sind, dadurch kann aber auch nicht die Annahmechance erhöht werden(?).
  • Ein Kind wird nur in einer Kita angenommen. Es werden nicht mehrere Plätze für ein Kind reserviert, wie es in anderen Verfahren geschieht.
  • Man muss nicht zu den Kindergärten, um sich vor Ort in Listen einzutragen.
  • Die Kitas haben selber die Aufnahmekriterien in der Hand (die aber nicht willkürlich sind, sondern dauerhaft gültig sind und formell beschlossen wurden), vom Jugendamt wird lediglich das Verfahren organisiert und geleitet. Die Kitas entscheiden also eigenverantwortlich anhand ihrer Prioritätenliste und Struktur, wen sie aufnehmen.
  • Das Jugendamt weiß frühzeitig über den Betreuungsbedarf Bescheid. Tagesmutterplätze von Kindern, die von einer Tagesmutter in eine Kita wechseln, sind dem Jugendamt frühzeitig bekannt und können bei der Suche nach Alternativangeboten berücksichtigt werden.
  • Die Betreuungssituation ist erst im Februar geklärt, das bedeutet eine geringere, kürzere Zeitspanne für die Planungssicherheit der Lebenssituation (Teilzeitjob ab wann, wie viele Stunden, Urlaub etc.).
  • Es sollten alle drei Wünsche (mit verschiedenen Kitas) ausgefüllt werden, da ansonsten keine Teilnahme in der nicht angegebenen Runde stattfindet. Eine Erhöhung der Chance in einer Wunsch-Kita angenommen zu werden, steigt dadurch nicht. Im Gegenteil, nimmt man an Runden nicht teil, so steigt die Gefahr, sich mit dem Jugendamt über offene (Rest-)Plätze nach der dritten Runde, bzw. Alternativen zu unterhalten.

Wichtiges:

Auf die Angabe weiterer Wünsche kann/sollte nur verzichtet werden, wenn zur Betreuung nur die angegebene(n) Kita(s) in Betracht kommt/kommen. Wenn also keine Zusage zu einem Betreuungsplatz gegeben werden konnte, so bedeutet dies, dass das Kind in keiner andere Kita betreut werden soll, sondern von euch zu Hause! Gebt dies dann auch so unter dem Punkt „Bemerkung“ an.

Nur eine Kita anzugeben erhöht nicht die Chance auf die Wunschkita! Soll es aber in einer Kita betreut werden, so sollte man sich über weitere Alternativen vorab Gedanken machen und diese als weitere Wunsch-Kitas angeben!

Auf dem Anmeldeformular können unter dem Punkt „Bemerkungen“ Hinweise auf Besonderheiten in der Familien-, Berufs- oder Wohnkonstellation angegeben werden, die u.U. wichtig im Hinblick auf die Prioritäten-Liste für die Alternativvergabe (nach der dritten Runde) sein können. Ist z.B. demnächst ein Umzug an das andere Ende von Waltrop geplant, oder ist aufgrund des Arbeitsweges/der Arbeitszeit (o.ä.) irgendeine Kita ausgeschlossen/ungünstig, so kann dies ggf. bei der Suche nach alternativen Betreuungsangeboten berücksichtigt werden.