Entscheidung über Elternbeiträge am 29.8 und 30.8 – Altersgrenzenverschiebung schon ab 1.1.2017?

Am Montag, dem 29.8. 2016 ab 17:00 Uhr ist die nächste Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Soziales in der durch die Vertreter der Fraktionen über die Umsetzung der neuen Elternbeitragssatzung abstimmen. Am Dienstag, dem 30.8, könnte diese Satzung im Rat genehmigt werden, los geht es wieder um 17:00 Uhr. An beiden Terminen ist das Thema recht weit vorne auf der Tagesordnung.

Wir möchten auch diesmal wieder alle Interessierten ermutigen dem öffentlichen Teil der Sitzungen beizuwohnen.

In der Zwischenzeit gab es einen Gesprächskreis zwischen der Verwaltung und der Politik. In den Ausschussvorlagen finden sich nun folgende Überlegungen:

  • Längerer Beitragszeitraum für den erhöhten Beitrag durch Verschiebung der Altersgrenze von 2 auf 3 Jahre schon am 1.1.2017.
  • Beitragsbefreiung für das dritte und jedes weitere Kind, anstelle von 75% „Bonus“
  • Beitragsbelastung von 40% für das zweite Kind, anstelle von 50%.
  • Überprüfung der Auswirkungen der Beitragssatzung im Jahre 2018

Warum die Verschiebung der Altersgrenze, also eine Verschärfung, als Idee auftaucht bleibt schleierhaft, da sich ja schon in der Vergangenheit ein große Öffentlichkeit gegen die anderen Ideen aussprach. Handelt es sich dabei um einen Punkt der in der Sitzung dann dem Protest geopfert werden kann/soll?

In der Lokalpresse ist heute auch über das Thema berichtet worden, an dieser Stelle möchten wir noch weitere Aspekte zur Sprache bringen:

  • Die genannten Beträge sind auf Grundlage von eines vergangenen Jahres errechnet worden, eine Realisierungsgarantie in der Zukunft kann deshalb nicht gegeben werden. Insbesondere könnten sich Familien mit mehreren Kindern oder unter Dreijährigen überlegen die 45-Stundenbuchung durch eine 35-Stundenbuchen zu ersetzen.
  • Nicht angesprochen wird die Einnahmeerhöhung durch Neustaffelung der oberen Einkommensstufen, bzw. der Heraufsetzung der maximal anzurechnenden Einnahmen auf 150.000€. Die Prognose der Einnahmeerhöhung in diesem Bereich ist auch auch unserer Sicht sehr schwierig, aber unter den Tisch fallen lassen sollte man Beträge zwischen vielleicht 30.000€ bis 70.000€ nicht .
  • In Summe betrachtet mögen die genannten Beträge im Vergleich zu anderen Beträgen klein erscheinen, aber was bedeutet es für die Betroffenen? Eine Beitragserhöhung um 40% oder im Falle eines zweijährigen Geschwisterkindes grade in den unteren Einkommensklassen noch viel mehr!